Brüsseler Führerschein-Neuregelung lässt zu wünschen übrig
TIV und BVMW planen weitere Schritte
Die derzeit abgestimmte EU-Parlamentsposition zur Führerscheinrichtlinie sieht beim B-Führerschein die Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse auf 4.250 kg völlig unverständlicherweise nur selbstfahrende Reisemobile, nicht aber für Gespanne aus Zugfahrzeug und Anhänger vor. Das ist aus Sicht des Trailer Industrie Verbandes völlig unverständlich und schadet sowohl Nutzern von Anhängern als auch der europäischen Anhängerbranche. Die mittlerweile 31 Mitgliedsunternehmen des TIV stehen für 14.000 Arbeitsplätze in 10 europäischen Ländern. Sie erwarten dringend eine einheitliche, vernünftige und marktwirtschaftliche Neugestaltung der aktuell hinderlichen Führerscheinregelungen.
Zugute halten muss man dem Entwurf zwar, dass Halter der Führerscheinklasse B zwei Jahre nach Führerscheinerwerb elektrisch angetriebene Fahrzeuge und Trailer mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von 5.000 kg fahren dürfen. Halter der Klasse BE dürfen 2 Jahre nach Erwerb alternativ angetriebene Fahrzeuge und Trailer mit zGM von insgesamt 7.750 kg (4.250 kg + 3.500 kg) fahren. Warum das jedoch auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben beschränkt ist, lässt sich mit praktischen Gründen oder solchen der Fahrsicherheit nicht begründen und wäre insofern eine weitere, unverständliche Sonderregel.