Die SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG informiert über die Veränderung der Maut-Pflicht ab dem 01. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 unterliegen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt, der Mautpflicht auf Bundesfernstraßen. Fahrzeugkombinationen sind nur dann mautpflichtig, wenn das Zugfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen aufweist.

Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger sind von der Maut befreit. Diese Regelung gilt auch, wenn solche Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind. Handwerksfahrzeuge bleiben von der Mautpflicht ausgenommen, jedoch nur, wenn sie eine technisch zulässige Gesamtmasse von unter 7,5 Tonnen haben.

Ausnahme für Handwerksbetriebe

Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Handwerksbetriebe: Fahrzeuge, die Materialien, Ausrüstungen, Maschinen oder handwerklich gefertigte Güter transportieren, die im eigenen Betrieb genutzt, hergestellt oder bearbeitet werden, sind von der Maut befreit. Diese Regelung, bekannt als "Handwerkerausnahme", gilt für Fahrten, die nicht dem gewerblichen Güterverkehr zuzuordnen sind.

Welche Betriebe sind von den Ausnahmen betroffen?

Die Berechtigung zur Mautbefreiung hängt von der jeweiligen Fahrt und den transportierten Gütern ab. Gemäß Angaben des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) trifft die Ausnahme zu, wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind. Ebenfalls begünstigt sind Fahrten, die handwerklich gefertigte Güter transportieren, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden. Diese Regelung gilt für alle Handwerksberufe, die in der vom BALM veröffentlichten Liste aufgeführt sind, sowie für anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist, auch für ausländische Handwerksbetriebe.

Freiwillige Registrierung von Handwerksfahrzeugen zur Erleichterung der Kontrollen

Handwerksbetriebe, deren Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen die Kriterien erfüllen, können sich ab sofort freiwillig bei Toll Collect online registrieren, um den Mautkontrollaufwand zu minimieren und Kontrollen effizienter zu gestalten.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie unter www.mauterweiterung.de

Die SVG bietet zudem im Mai und Juni kostenfreie Webinare an:

Von 0 auf Maut: Was Einsteiger zur neuen LKW-Maut ab 01.Juli 2024 wissen müssen!

  • Dienstag, 21.05.2024 10 – 11 Uhr
  • Dienstag, 25.06.2024 10 – 11 Uhr

Zur Anmeldung

Handwerkerausnahme: Müssen Sie ab dem 01.07.24 Maut zahlen?

  • Donnerstag, 06.06.2024, 10 – 11 Uhr

Zur Anmeldung

16.05.2024

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