Zur Änderung der VDI Richtlinie 2700
Gutachten zu Zulässigkeit und Handlungsempfehlungen liegt vor
Zum 01. September 2024 war die in den Blättern 8., 8.1 und 8.2 geänderte VDI-Richtlinie 2700 in Kraft getreten. Die Blätter 8., 8.1 und 8.2 der VDI-Richtlinie 2700 spezifizieren die Ladungssicherung von PKW auf Fahrzeugtransportern. Die Änderungen wurden innerhalb des Richtlinienausschusses des Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) erarbeitet. Der TIV war nicht in die Novellierung einbezogen worden.
Die angepasste Richtlinie enthält neue Werte u.a. für Spanngurte, Zurrpunkte und Radvorleger. Teil der neu erarbeiteten VDI-Richtlinie sind auch geänderte Vorgaben für Fahrbahnbleche. Die Kombination aus Ladungssicherungsmittel und Ladefläche (Fahrbahnblech) muss demnach zukünftig zertifiziert sein. Das betrifft auch bereits produzierte und verkaufte Anhänger. Erste Berichte von Polizeikontrollen einer entsprechenden Zertifizierung liegen vor. Der Geltungsbereich der Richtlinie ist zunächst Deutschland, betrifft aber auch Anhänger aus anderen EU-Ländern, die in Deutschland eingesetzt werden.
Die Änderung der Richtlinie macht ein Nachrüsten neuer Fahrbahnbleche nötig, was jedoch aus Sicht des TIV wirtschaftlich und zeitlich nicht zumutbar ist. Der TIV hatte daher mit dem Gutachten prüfen lassen ob die Änderung rechtlich zulässig ist und mit welchen Schritten ggf. dagegen vorgegangen werden kann.
Am Montag (10.2.25) trafen sich Vertreter von Mitgliedsunternehmen, die besonders von der Richtlinie betroffen sind.
Das vom TIV beauftragte Gutachten der Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN, Frankfurt am Main, liegt dem Vorstand inzwischen vor. In Kürze wird ein Termin von Vertretern des TIV beim VDI stattfinden mit dem Ziel, einen kontinuierlichen Austausch zu anhänger-relevanten Themen aufzubauen und vor allem im vorliegenden Fall eine sinnvollere Regelung zu finden.